Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tillmanns Stadtlounge
Tillmanns Stadtlounge - Exklusive Ferienwohnung in Norden-Norddeich
(Brückstraße 8, 26506 Norden, Inh. Dr. Tanja Tillmann)
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Eigentümer/Vermieter und dem Gast/Mieter zustande kommenden Beherbergungsvertrags.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Gast/Mieter dem Eigentümer/Vermieter (Inh. Dr. Tanja Tillmann) den Abschluss eines Beherbergungsvertrages/Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vermieters zustande. Diese bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsabschluss wird der Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung unter Ausweisung aller fälligen Kosten und den AGB versenden.
1.2 Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB, mit dem die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert ist.
Die Restzahlung muss unaufgefordert 42 Tage vor Anreise beglichen sein.
• Anzahlung von 20 % des Reisepreises bis 10 Tage nach Buchung
• Restzahlung bis spätestens 42 Tage vor Anreise
2.2 Als Zahlungsmittel wird die klassische Überweisung akzeptiert.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 zu belasten.
3. Preise / Leistungen
3.1 Soweit nicht anders angegeben, ist der im Angebot ausgewiesene Gesamtpreis auch der Endpreis. Er schließt alle Nebenkosten ein. Eventuelle Zusatzleistungen werden vorher schriftlich bestätigt und berechnet.
3.2 Das Mietobjekt darf nur mit der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden (Kinder gelten als volle Person). Haustiere dürfen nur bei schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter in das Mietobjekt aufgenommen werden.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1 Der Mieter ist darüber informiert, dass ihm gemäß § 312 g Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, da die vom Vermittler erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ferienimmobilie bestehen.
4.2 Der Mieter kann jederzeit vor Anreise vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter unter der angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären. Die Stornogebühren berechnet sich nach dem Gesamtreisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Standard-Stornogebühren für die Ferienwohnung Tillmann Stadtlounge in Norden:
bis inkl. 90. Tag vor Anreise 20 %
ab 89. Tag bis inkl. 60. Tag vor Anreise 40 %
ab 59. Tag bis inkl. 30. Tag vor Anreise 60 %
ab 29. Tag bis inkl. 15. Tag vor Anreise 80 %
ab 14. Tag vor Anreise 100 %
des Reisepreises
4.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung, den Betrieb des Vermieters bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung, nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter den Beherbergungsvertrag, so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4.2 entsprechend.
4. Check-In
Die Ferienwohnung steht frühestens ab 17:00 Uhr zur Verfügung, andere Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter umsetzbar.
5. Check-Out
Die Abreise muss am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Andere Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermittler umsetzbar.
6. Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt am Anreisetag. Die Übergabedetails werden dem Mieter vom Vermieter zeitgerecht übermittelt.
7. Pflichten des Gastes/Mieters
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar, Mobilar und Außenanlagen, Garage) pfleglich zu behandeln. Etwaige Benutzungsordnungen sowie die Hausordnung sind zu beachten.
7.2 Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
7.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alle persönlichen Gegenstände zu entfernen. Vor der Abreise sind alle Müllbehälter sowie der Kühlschrank zu entleeren. Leergut und Lebensmittelreste sind zu entsorgen. Sämtliches Geschirr und Besteck ist abzuwaschen und wegzuräumen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars, des Inventares oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
8. Haftung
8.1 Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
8.2 Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte (Fahrräder) ist ausgeschlossen.
8.3 Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
9. Nutzung eines hausinternen Internetzugangs
9.1 Die Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt die Mitbenutzung des betriebenen Internetzugangs über WLAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerks zu gestatten. Der Betrieb des WLANs kann durch den Vermieter jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise eingestellt werden. Weitere Mitbenutzer können durch ihn zugelassen werden. Nach eigenem Ermessen und jederzeit kann der Vermieter den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
9.2 Hinweise zu Gefahren der Nutzung des Internetnetzwerks
Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des Internetnetzwerk hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Internetnetzwerk ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schädliche Software (Viren, Trojaner, Würmer oder Ähnliches) enthalten. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass schädliche Software bei der Nutzung des Internetnetzwerk auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetnetzwerks erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
9.3 Zugangsdaten
Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Zugangsdaten ändern zu dürfen. Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
9.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- und das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetnetzwerks und / oder auf einem Verstoß gegen diese AGB beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
10. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
11. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer, Buchungsportalen dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Norden.
12. Kontaktdaten Vermieter/Eigentümer
Ferienwohnung Tillmanns Stadtlounge (Inh. Dr. Tanja Tillmann)
Firmenanschrift:
Dr. Tillmann Travel
Gartenstraße 22b
26506 Norden
Telefon: 04931/9729373
Fax: 04931/9729363
Email: info@tillmann-travel.com
Webseite: www.tillmanns-stadtlounge.de